Für Hörgeschädigte ist es häufig notwendig, dass die wichtigsten und gebräuchlichsten akustischen Signale im Wohnumfeld in optisch/taktile Signale umgewandelt werden. Nur so werden Türklingel, (Mobil-)Telefon, Babyfon oder ein anderer Alarm wahrgenommen. Signalanlagen wandeln akustische Signale, zum Beispiel das Läuten an der Haustür oder das Klingeln des Telefons, in Lichtblitze bzw. in Vibrationsimpulse um. Wo immer Sie sich im Haus oder auf dem Grundstück aufhalten, Sie können kein Signal "überhören". Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung solcher Systeme und stellen die Komponenten bereit, die Sie benötigen.
Die NTT GmbH ist als Leistungserbringer zur ausreichenden, zwecksmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel berechtigt. Signalanlagen für Gehörlose können wir über die Krankenkassen abrechnen. Dies gilt auch für Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte.
Wir beraten Sie gerne.
Signalanlagen